Damit ein Benutzer im webIC Zugang zu Workflows und Tätigkeiten bekommt, müssen Sie ihn dafür autorisieren.
Workflow
Auswahl des Workflows, dessen Tätigkeiten dem Benutzer zugewiesen werden sollen.
Für neu angelegte Benutzer ist keine der Tätigkeiten zugewiesen.
Haben Sie die Neuanlage des Benutzers über die Schaltfläche [Benutzer als Vorlage verwenden] initiiert, markiert das webIC die Tätigkeiten analog zu den Tätigkeiten des Vorlage-Benutzers.
Nachdem Sie dem Benutzer den Workflow zugewiesen haben, können Sie jede Tätigkeit für den Benutzer individuell mit Lese- und Bearbeitungsrechten freigeben.
Vor jeder Tätigkeit gibt es für das Leserecht "Lesen" und das Bearbeitungsrecht "Bearbeiten" eigene Kontrollkästchen.
Das Bearbeitungsrecht beinhaltet automatisch auch das Leserecht.
Nach der erstmaligen Zuweisung eines Workflows ist eine Ab- und Anmeldung des Benutzers erforderlich,
Posteingang
Beispiel: Festlegung ob dem Benutzer die Tätigkeit "Posteingang" zugewiesen werden soll.
Wert Lesen | Wert Bearbeiten | Erläuterung |
Diese Einstellung weist dem Benutzer die Tätigkeit "Posteingang" mit Lese- und Bearbeitungsrechten zu. | ||
Diese Einstellung weist dem Benutzer die Tätigkeit "Posteingang" ausschließlich lesend zu. |
Sachlich prüfen
Welche Tätigkeiten in dieser Liste genannt werden ist vom individuellen Workflow abhängig.
Beispiel: Festlegung ob dem Benutzer die Tätigkeit "Sachlich prüfen" zugewiesen werden soll.
Gesammelte Zuweisung für Lese- und Bearbeitungsrechte
Sie können mit einer Funktion die Lese- und Bearbeitungsrechte für alle Tätigkeiten des gewählten Workflows gesammelt zuweisen.
Funktion "Lesen: Alle" weist für alle Tätigkeiten das Leserecht zu - das webIC markiert die Kontrollkästchen mit einem Haken.
Funktion "Bearbeiten: Alle" weist für alle Tätigkeiten das Bearbeitungsrecht zu; das Leserecht weist das webIC automatisch mit zu.
Das webIC markiert die Kontrollkästchen für Lesen und Bearbeiten mit einem Haken.
Bei der einzelnen Rücknahme eines Bearbeitungsrechts bleibt das Leserecht erhalten. Löschen Sie es, falls das Leserecht nicht weiter bestehen soll.Funktion "Keinen" nimmt alle Zuweisungen zurück.






